Schräge Bewerbungen

Aufgrund meiner letzten E-Mails haben mich zahlreiche Stellensuchende mit den Tenor angeschrieben

Das ist ja Guerillia Bewerbung

geht das überhaupt?

Wenn Sie bei Google nach „Guerillia Bewerbung“ ( frei übersetzt: kleiner Bewerbungskrieg“) suchen, dann finden Sie
einige ganz interessante Artikel darüber.

Einer davon vom Karriere-Spiegel – sehr lesenswert –

http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/schraege-bewerbungen-originell-schon-aber-bitte-kein-mumpitz-a-751906.html

der insbesondere auch die Grenzen dieser Bewerbungsstrategie gut beleuchtet.

Trotzdem müssen Sie wissen:

Insbesondere durch die neuen Möglichkeiten, Bewerbungen online zu verschicken, bekommen Personalabteilungen
heute ein Vielfaches mehr an Lebensläufen – leider sehr oft überwiegend unpassende Lebensläufe.

Hier herrscht dann schon ein kleiner Krieg, mit seiner passenden Bewerbung nach vorne zu kommen.

Die gute Nachricht ist: Sie können Guerillia Bewerben ja einfach mal ausprobieren. Wenn es Ihnen gefällt und erfolgreich ist,
einfach weitermachen. Zum traditionellen Bewerben können Sie ja immer wieder zurück oder es parallel machen.

Im Marketing nennt man das Spit-Test. Man schickt einfach 5 Guerillia Lebensläufe und 5 normale Lebensläufe weg und
schaut, durch welches Vorgehen Sie dann mehr Bewerbungsgespräche bekommen.

Meiner Meinung liegt die Grenze da, wo Sie sich lächerlich machen. Ich würde beispielsweise nicht mit roten Luftballons
vor einen Büroeingang stehen. Da gibt es weit bessere Möglichkeiten, auf die ich in meinen nächsten Newslettern eingehen werde.

Arbeiten bis 82?

Nördlich von Frankfurt waren die Strassen voll mit seinen Plakaten – Hochformat und mit Fliege.

Prof. Dr. Heinz Riesenhuber hat sich sich – erfolgreich dafür beworben – bis zu seinem 82. Lebensjahr arbeiten zu dürfen.

Zwei Dinge können Sie von ihm lernen:

1. Zuerst einmal hingen von ihm soviele – durchaus attraktive – Plakate, dass fast niemand wahrnahm, dass er auch noch
zahlreiche Gegenkandidaten hatte.

Wie viele attraktive Bewerbungsschreiben haben Sie in den letzten Wochen weggeschickt?

Immer wieder höre ich von Bewerbern: Ich habe 10 Bewerbungen verschickt und nichts ist passiert.

Heinz Riesenhuber hat tausende von  Plakaten draußen gehabt und war überall präsent.

Auf wie vielen Karriereseiten bei Facebook haben Sie mit Ihrer Bewerbungsseite einen Kommentar hinterlassen?
In wie viele Xing Gruppen sind Sie eingetreten und haben Personaler kennengelernt?

Sie erkennen schnell, dass Sie noch zulegen können.

2. Die Rente mit 65+ wird es in Zukunft nicht geben, egal welcher Politiker es Ihnen verspricht

Kaum ein Politiker hört nämlich selbst auf zu arbeiten. Wenn Sie gestern den Statements der abgewählten Politiker
zugehört haben, dann haben Sie vernommen, dass auch diejenigen von 65+ immer noch vorhaben weiterzumachen und sogar
vielleicht davon träumen, in vier Jahren wieder zu kandidieren.

Wie sieht Ihr Traum bis 80 aus? Was wollen Sie bis dahin tun? Sicherlich nicht 10 Jahre auf die Couch sitzen, von
Arzt zu Arzt rennen und sich über das Leben beschweren.

Planen Sie wie Heinz Riesenhuber mindestens bis zum Alter 82 aktiv und gesund zu bleiben.

Loggen Sie sich am besten gleich bei

http://www.lebenslauf-online.de

ein, aktualisieren Ihren Lebenslauf. Dann drucken Sie den Kurzlebenslauf noch weitere 20 Mal aus,
gehen auf

http://www.joboter.de

und suchen sich aus über 160.000 Angeboten passende Jobs aus.

Danach loggen Sie sich bei Facebook und Xing ein und machen sich über die Unternehmen schlau,
bei denen Sie heute Ihre Bewerbung schicken.

Dran bleiben, wie Heinz Riesenhuber (77)  und sich auch von den jungen Kollegen nicht verdrängen lassen.

Wichtige Mitteilung an alle (Nicht-)Wähler – jetzt über 170.000 neue Jobs

Der Joboter

http://www.joboter.de

war in der letzten Nacht fleissig und hat pünktlich zum Wahlsonntag über 170.000 aktuelle Jobs für Sie gefunden.
Schauen Sie mal nach, welche Jobs für Sie heute dabei sind und bewerben Sie sich einfach darauf mit einem Kurzlebenslauf.

Was ist ein Kurzlebenslauf?

In der letzten Mail haben Sie – wie ich  am Tage zuvor – gelernt, dass Rechtsanwälte nicht die volle Wahrheit sagen müssen.
Und Sie auch nicht. Also nicht immer im ersten Schritt die vollständigen Bewerbungsunterlagen wegschicken.

Wichtig ist es das Ziel zu erreichen und dabei nicht die Unwahrheit zu sagen.

Beim Anwalt heißt das, den Prozess zu gewinnen und bei Ihnen, ein Vorstellungsgespräch zu bekommen.

Wohl gemerkt ein Vorstellungsgespräch zuerst und dann ein Jobangebot.
Denn vielleicht wollen Sie nach dem Vorstellungsgespräch in dem Unternehmen gar nicht beginnen.
Sie müssen es nicht. Sie haben auch hier die Wahl. Die Jobwahl.

Um möglichst viele Wahlchancen zu bekommen , schicken Sie möglichst viele Kurzlebensläufe – nicht vollständige Lebensläufe – an Unternehmen und Personaldienstleister.

Ich schlage vor auch per Post, den E-Mails sind immer noch schneller gelöscht, als ein Brief weggeschmissen.
Manche Bewerber lassen sich sogar einen Stempel machen mit: Wichtige Information, bitte sofort öffnen…

Wie erstellen Sie einen Kurzlebenslauf?

Loggen Sie sich bei

http://www.lebenslauf-online.de

ein und laden Ihr Bewerbungsbild hoch.

Danach geben Sie Ihre letzten drei Arbeitsstellen ein und Ihre wichtigsten drei Kenntnisse (Sprachen, EDV etc.)

Wenn Sie bereits Zeugnisse hochgeladen haben, okay.
Ansonsten einfach diese Informationen als pdf downloaden und mit einem kurzen Anschrieben verschicken.

Nichts über Gehaltsvorstellungen oder besondere Wünsche schreiben.
Sie können nachher immer noch entscheiden, ob Sie ein angebotenes Vorstellungsgespräch aus diesen Gründen
ablehnen oder nur zu Trainingszwecken führen.

Apropos Trainingszwecke: Auch Personalabteilungen üben mit Kandidaten, die sie zu diesem Zweck einladen.
Also kein schlechtes Gewissen haben. Und die Unternehmen ersetzen Ihnen die Kosten für die Anreise sogar.
Also möglichst oft jobwählen gehen.

Nichtwähler zu sein, geht bei der Bundestagswahl, aber nicht bei der Jobwahl.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Wahlsonntag.

Arbeitslos gehört nicht in den Lebenslauf – aber was dann?

Immer wieder erhalte ich Lebensläufe von Bewerbern, in denen dick und fett und oft mehrfach das Wort

arbeitslos

steht.

Klar: Wenn Sie – aus welchen Grund auch immer – entlassen wurden und noch keinen neuen Job haben sind Sie

rein formal und richtigerweise „arbeitssuchend“ oder „arbeitslos“.

Aber muss das gleich jeder wissen? Ich bin der Meinung: NEIN. Ohne diese Begriffe in der Bewerbung bekommen Sie weit mehr Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

Alles nur eine Frage der Darstellung. Sie glauben mir nicht?

Lesen Sie deshalb – bevor ich Ihnen einige Möglichkeiten der Umformulierung zeige – die folgenden Zeilen genau durch.

Gestern sprach ich mit einem Bekannten, der Rechtsanwalt ist und traute meinen Ohren nicht. Ich dachte, ich höre falsch.

Der minderjährige Sohn unseres Nachbarn hatte sich aus dem Internet Musik heruntergeladen und die Eltern bekamen ein über 5-seitiges Anwaltsschreiben, in dem durch zahllose Urteile nachgewiesen wurde, dass das illegal war und die Eltern gefälligst mal über 1.000 Euro Strafe zahlen sollten.

Das neuste Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem minderjährige für solche Taten nicht abgemahnt werden dürfen, wurde in dem Schreiben natürlich nicht erwähnt und die Eltern waren schon knapp dabei, die Gebühren an die Kanzlei zu überweisen. Vorher fragten Sie mich um Rat. Und dieser war, sich selbst einen Anwalt zu nehmen.

Bis gestern war ich der Meinung, dass das versuchter Betrug der Kanzlei wäre, insbesondere auch deshalb, weil der „falsche“ Brief nicht nur einmal, sondern hundertfach – wenn nicht tausendfach – an gutgläubige Eltern verschickt wurde.

Doch mein Bekannter belehrte mich eines Besseren:

Man darf als Rechtsanwalt ruhig mal was vergessen und muss nicht die volle Wahrheit sagen!!!

Ich war schockiert. Eine Kanzlei verlangt wider besseren Wissens Geld von Menschen und kommt damit durch.

Warum erwähne ich dieses Beispiel?

Wenn ein Rechtsanwalt nicht die volle Wahrheit sagen muss, müssen Sie als Bewerber es schon lange nicht. Zumindest nicht sofort in Ihrer Bewerbung.

Sie sollen und dürfen natürlich auch nicht lügen. Auf keinen Fall.

Wenn Sie aber während der Jobsuche auch als Unternehmensberater tätig sind – und dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie einen Auftrag haben oder nicht,
denn viele Unternehmensberater haben derzeit ein Auftragsproblem – dann geben Sie doch

Unternehmensberater, technischer Berater, Vertriebsberater oder betriebswirtschaftlicher Berater

in Ihrem Lebenslauf an.

Klingt auf alle Fälle besser als

arbeitslos oder arbeitssuchend

Ganz wichtig ist diese Änderung im Lebenslauf, wenn Sie vor Ihrem letzten Job bereits einmal arbeitslos waren. Dann ersetzen Sie einfach

1/2010 bis 6/2010 arbeitslos
in (beispielsweise)
1/2010 bis 6/2010 technischer Berater für Gebrauchtmaschinen

Nehmen Sie einfach eine Tätigkeit, die Ihrem Wissen und Können entspricht.

Wenn Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, können Sie ja näher erläutern, dass die Selbständigkeit für Sie zwar eine Chance,
der neuen Job aber dann doch finanziell lukrativer war.

Erwähnen Sie bitte nicht, dass Sie lieber angestellt als selbständig sind, auch wenn das so ist.

Vertreten Sie immer die Haltung:  Wenn es die Aufgabe erfordert, arbeite ich gerne auch angestellt. Das hören Personalleiter lieber. Keiner sucht Menschen, die das Risko scheuen.

Was Sie noch machen können ist,  sich während Ihrer Arbeitslosigkeit verstärkt in Vereinen zu engagieren. Vielleicht sind Sie sogar bereits führendes Mitglied in einem Verein.

Dann schreiben Sie das doch in den Lebenslauf

1/2010 bis 5/2010  Schachverein Neustadt  – Turinierorganisator

Das zeigt Engagement für eine gute Sache und kann gut erklärt werden.

Last but not least, fragen Sie einen Freund, der eine Firma hat, ob Sie nicht für ihn (nebenberuflich auf Minijob-Basis) tätig sein und das dann
entsprechend formuliert in Ihre Bewerbungsunterlagen mit aufnehmen können. (Beachten Sie dabei die Einkommensgrenzen der Arbeitsagentur!)

Warum sollten Sie als „jobsuchender“ Buchhalter nicht einem Bekannten helfen, seine Belege auf Vordermann zu bringen.
Sie müssen ja im Lebenslauf nicht erwähnen, dass die Tätigkeit auf Minijobbasis abgerechnet wurde und Sie gleichzeitig Leistungen der Arbeitsagentur erhielten.

Überlegen Sie sich über’s Wochenende, wie Sie Ihren Lebenslauf in diesem Sinne „verbessern“ können und aktualisieren diesen bitte auch bei

http://www.lebenslauf-online.de

Viel Erfolg dabei und denken Sie das nächste Mal, wenn Sie ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekommen: Er muss nicht die (volle) Wahrheit sagen, sondern darf die Wahrheit in seinem Sinne interpretieren.

xing.to/me – jetzt KurzURL reservieren

Gestern habe ich einen tollen Service gefunden, den ich Ihnen nicht vorenthalten will.

http://www.xing.to

Ich habe mir natürlich gleich die kurze URL

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