Immer wieder erhalte ich Lebensläufe von Bewerbern, in denen dick und fett und oft mehrfach das Wort

arbeitslos

steht.

Klar: Wenn Sie – aus welchen Grund auch immer – entlassen wurden und noch keinen neuen Job haben sind Sie

rein formal und richtigerweise „arbeitssuchend“ oder „arbeitslos“.

Aber muss das gleich jeder wissen? Ich bin der Meinung: NEIN. Ohne diese Begriffe in der Bewerbung bekommen Sie weit mehr Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

Alles nur eine Frage der Darstellung. Sie glauben mir nicht?

Lesen Sie deshalb – bevor ich Ihnen einige Möglichkeiten der Umformulierung zeige – die folgenden Zeilen genau durch.

Gestern sprach ich mit einem Bekannten, der Rechtsanwalt ist und traute meinen Ohren nicht. Ich dachte, ich höre falsch.

Der minderjährige Sohn unseres Nachbarn hatte sich aus dem Internet Musik heruntergeladen und die Eltern bekamen ein über 5-seitiges Anwaltsschreiben, in dem durch zahllose Urteile nachgewiesen wurde, dass das illegal war und die Eltern gefälligst mal über 1.000 Euro Strafe zahlen sollten.

Das neuste Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem minderjährige für solche Taten nicht abgemahnt werden dürfen, wurde in dem Schreiben natürlich nicht erwähnt und die Eltern waren schon knapp dabei, die Gebühren an die Kanzlei zu überweisen. Vorher fragten Sie mich um Rat. Und dieser war, sich selbst einen Anwalt zu nehmen.

Bis gestern war ich der Meinung, dass das versuchter Betrug der Kanzlei wäre, insbesondere auch deshalb, weil der „falsche“ Brief nicht nur einmal, sondern hundertfach – wenn nicht tausendfach – an gutgläubige Eltern verschickt wurde.

Doch mein Bekannter belehrte mich eines Besseren:

Man darf als Rechtsanwalt ruhig mal was vergessen und muss nicht die volle Wahrheit sagen!!!

Ich war schockiert. Eine Kanzlei verlangt wider besseren Wissens Geld von Menschen und kommt damit durch.

Warum erwähne ich dieses Beispiel?

Wenn ein Rechtsanwalt nicht die volle Wahrheit sagen muss, müssen Sie als Bewerber es schon lange nicht. Zumindest nicht sofort in Ihrer Bewerbung.

Sie sollen und dürfen natürlich auch nicht lügen. Auf keinen Fall.

Wenn Sie aber während der Jobsuche auch als Unternehmensberater tätig sind – und dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie einen Auftrag haben oder nicht,
denn viele Unternehmensberater haben derzeit ein Auftragsproblem – dann geben Sie doch

Unternehmensberater, technischer Berater, Vertriebsberater oder betriebswirtschaftlicher Berater

in Ihrem Lebenslauf an.

Klingt auf alle Fälle besser als

arbeitslos oder arbeitssuchend

Ganz wichtig ist diese Änderung im Lebenslauf, wenn Sie vor Ihrem letzten Job bereits einmal arbeitslos waren. Dann ersetzen Sie einfach

1/2010 bis 6/2010 arbeitslos
in (beispielsweise)
1/2010 bis 6/2010 technischer Berater für Gebrauchtmaschinen

Nehmen Sie einfach eine Tätigkeit, die Ihrem Wissen und Können entspricht.

Wenn Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, können Sie ja näher erläutern, dass die Selbständigkeit für Sie zwar eine Chance,
der neuen Job aber dann doch finanziell lukrativer war.

Erwähnen Sie bitte nicht, dass Sie lieber angestellt als selbständig sind, auch wenn das so ist.

Vertreten Sie immer die Haltung:  Wenn es die Aufgabe erfordert, arbeite ich gerne auch angestellt. Das hören Personalleiter lieber. Keiner sucht Menschen, die das Risko scheuen.

Was Sie noch machen können ist,  sich während Ihrer Arbeitslosigkeit verstärkt in Vereinen zu engagieren. Vielleicht sind Sie sogar bereits führendes Mitglied in einem Verein.

Dann schreiben Sie das doch in den Lebenslauf

1/2010 bis 5/2010  Schachverein Neustadt  – Turinierorganisator

Das zeigt Engagement für eine gute Sache und kann gut erklärt werden.

Last but not least, fragen Sie einen Freund, der eine Firma hat, ob Sie nicht für ihn (nebenberuflich auf Minijob-Basis) tätig sein und das dann
entsprechend formuliert in Ihre Bewerbungsunterlagen mit aufnehmen können. (Beachten Sie dabei die Einkommensgrenzen der Arbeitsagentur!)

Warum sollten Sie als „jobsuchender“ Buchhalter nicht einem Bekannten helfen, seine Belege auf Vordermann zu bringen.
Sie müssen ja im Lebenslauf nicht erwähnen, dass die Tätigkeit auf Minijobbasis abgerechnet wurde und Sie gleichzeitig Leistungen der Arbeitsagentur erhielten.

Überlegen Sie sich über’s Wochenende, wie Sie Ihren Lebenslauf in diesem Sinne „verbessern“ können und aktualisieren diesen bitte auch bei

http://www.lebenslauf-online.de

Viel Erfolg dabei und denken Sie das nächste Mal, wenn Sie ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekommen: Er muss nicht die (volle) Wahrheit sagen, sondern darf die Wahrheit in seinem Sinne interpretieren.