Der barrierefreie Arbeitsplatz

Barrierefreiheit bringt einerseits große Erleichterungen im beruflichen Alltag der gehandicapten MitarbeiterInnen mit sich, andererseits gibt es auch gesetzliche Vorgaben. Diese müssen Arbeitgeber einhalten, wenn sie so einen Arbeitsplatz einrichten, überdies schreibt das deutsche Baurecht die Barrierefreiheit bei neu erbauten Bürogebäuden und Arbeitsstätten vor. Damit sollen die Möglichkeiten und Rechte von Personen mit einer Behinderung gestärkt werden. Die bautechnischen Normen wurden daher in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder angepasst. Konkrete Anforderungen enthalten die Landesbauordnungen, übergreifend gaben schon länger die DIN 18025 und die DIN 18024 die Normen für das barrierefreie Bauen vor. Seit 2010 wurden diese beiden Normen durch die DIN 18040 schrittweise ersetzt. Nur durch die Einhaltung solcher Normen ist der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz gewährleistet.