Die klare Antwort lautet zunächst: Nein, aus juristischen Gründen müssen Sie das nicht. Es war früher Pflicht, doch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 eliminierte den Familienstand als Pflichtangabe aus den Bewerbungsunterlagen, um Diskriminierungen zu verhindern. Er darf aber freiwillig nach wie vor genannt werden. Nun fragt es sich, ob Sie ihn angeben oder nicht.