Die Arbeitnehmer in Bayern und Baden-Württemberg haben es gut. Dort sind
derzeit Pfingstferien und viele genießen die heißen Tage im Schwimmbad
oder im Schatten.
Wie jedes Jahr im Hochsommer stellt sich für alle anderen die Frage:
Gibt es heute Hitzefrei?
Zuerst zur Historie. Hitzfrei in der Schule geht auf einen preußischen Ministerialerlass vom 16. Juni 1892 zurück.
Allerdings ist die Anwendung von Bundesland zu Bundesland verschieden. Lassen Sie sich einfach mal überraschen, wenn Ihre Kinder heute wieder zu Hause sind.
Für Arbeitnehmer gilt seit dem 23. Juni 2010 die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 3.5., wonach
„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen […] soll +26 °C nicht überschreiten. […]“
Danach gibt es ein Drei-Stufen-Konzept am Arbeitsplatz:
Zwischen 26 Grad und 30 Grad sollte der Arbeitgebern die Bekleidungsvorschriften lockern und kostenloses Trinkwasser anbieten. Dies wird ab 30 Grad dann zur Pflicht.
Und ab 35 Grad Lufttemperatur sind Räume als Arbeitsräume nicht mehr geeignet.
Auf jeden Fall können Sie sich deshalb heute bereits lockerer kleiden und auf eine
Flasche Wasser warten. Wahrscheinlich wird Ihnen der Chef auch erlauben, etwas früher nach Hause zu gehen.