Welche Regeln gelten für den Zweitjob?

Zweitjob: Regeln im Arbeitsvertrag der Hauptanstellung

Zunächst einmal regeln viele Arbeitgeber per Vertrag, inwieweit ihre Angestellten überhaupt einer zweiten Beschäftigung nachgehen dürfen und ob diese meldepflichtig ist. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten:

Die Nebenbeschäftigung kann anstandslos erlaubt sein. Der Arbeitgeber muss nicht einmal informiert werden. Sie darf nur nicht den Hauptberuf beeinträchtigen und selbstverständlich auch nicht während einer Krankschreibung durchgeführt werden.
Die Nebenbeschäftigung kann per Wettbewerbsklausel bei in Betrieb derselben Branche verboten sein.
Der Nebenjob muss angezeigt werden.
Der zweite Job muss schriftlich beim Hauptarbeitgeber beantragt werden. Dieser entscheidet, ob und in welchem Umfang sie durchgeführt werden darf.