Das Gespräch verlief auch aus Sicht des Personaler positiv:

  • Sie werden zu einem zweiten Gespräch eingeladen (eventuell mit dem
    Geschäftsführer und dem Vorgesetzten)
  • Sie werden zu einer kleinen Testrunde eingeladen
  • Sie erhalten direkt eine Zusage und ein Termin zur Vertragsunterzeichnung
    wird vereinbart

Sollten allerdings im Erstgespräch noch keine Vertragsbestimmungen
besprochen worden sein, können Sie davon ausgehen, dass es zu einem zweiten
Gespräch kommen wird. Denn zu einem Vertragsabschluss kann es nur kommen,
wenn beide Parteien, also auch Sie, dem Arbeitsverhältnis zugestimmt
haben. Dafür müssen Sie aber natürlich auch wissen, für was Sie Ihre
Zustimmung geben.